
Illustration aus: Ernst Mach, Antimetaphysische Vorbemerkungen, erschienen in Die Analyse der Empfindungen und das Verhältnis des Physischen zum Psychischen
Residenzpflicht bedeutet residieren zu müssen. Oder anders ausgedrückt: sich nicht außerhalb seines nicht selbst gewählten Wohnsitzes aufhalten zu dürfen. Die Residenzpflicht ist Teil des beispiellosen Ausländerrechts in Deutschland und besagt, dass hier lebende Asylbewerber und Geduldete sich lediglich in dem vom Staatsapparatus zugeteilten Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt aufhalten dürfen und sich nicht ohne Genehmigung – die gegen Bezahlung von der Ausländerbehörde einzuholen ist – außerhalb dieser festgelegter Grenzen bewegen dürfen. Verstösse gegen die Residenzpflicht gelten als so genannte opferlose Straftat und fliessen mit in die Kriminalitätsstatistik ein.
Wie der Medienservice Sachsen am 17.01.11 berichtete, ist die Residenzpflicht für Asylbewerber in Sachsen mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die erweiterte Residenzpflicht kann nicht in Anspruch nehmen “wer vorbestraft ist oder wer seinen Mitwirkungspflichten selbstverschuldet nicht nachkommt”.
Ich frage: Was ist unter “Mitwirkungspflichten” zu verstehen? Der Wille zur Integration? Solange Asylbewerber nicht dezentral untergebracht werden, sondern in Heimen an sozio-geographischen Peripherien eingepfercht bleiben, wie kann die viel gepredigte Integration stattfinden? Werden Asylbewerber überhaupt als Teil der Integrationsagenda wahrgenommen? Gehört es zu den”Mitwirkungspflichten” Termine bei der Ausländerbehörde wahrzunehmen? Gehört es nicht auch zu den “Mitwirkungspflichten” des Staates Menschen, die staatliche Behörden aufsuchen, mit Hilfe von Beamten, die zumindest einer weiteren Fremdsprache mächtig sind oder Dolmetscherservice verständlich zu machen, weshalb sie diese Termine wahrnehmen sollten? Denn, wenn Behörden-Deutsch nicht einmal von Deutsch-MuttersprachlerInnen verstanden wird, wie sollen es Asylbewerber verstehen? Oder geht es nur um die Vermittlung von Pflichten, aber nicht die von Rechten?
Der Medienservice zitiert Staatsminister Markus Ulbig:
„Mir ist daran gelegen, pragmatische Lösungen zu finden ohne falsche Anreize zu setzen.“
Ich frage: Anreize zu zuviel Integrationswillen? Zählt zuviel physische Bewegung auch unter falsche Anreize? Zählen Verwandtenbesuche in anderen Bundesländern der BRD unter falsche Anreize? Ich muss an Adorno’s “Es gibt kein richtiges Leben im falschen” denken. Das falsche Leben ist dabei das Leben in einem Nationalstaat, der seine Pflichten als Wahrheit und die Bewegungsfreiheit als falschen Anreiz verkauft.
Der Medienservice konstatiert:
“Hintergrund für die neue Regelung sind die Erfahrungen nach der Kreisreform. Durch die Zusammenlegung der Kreise hatte sich in Folge der erlaubnisfreie Bewegungsradius für Geduldete praktisch verdoppelt.”
Ich frage: Ist es sinvoll menschenwürdiges Leben durch die Erstellung einer neuen Kreisreform zu ermöglichen oder wäre es für die Staats- und Länderapparatuse nicht angebrachter menschenwürdiges Leben als Selbstverständlichkeit zu begreifen und durch dementsprechenden politischen Willen umzusetzen? Was ist das für eine Sprache, die von einem “erlaubnisfreien Bewegungsradius für Geduldete” spricht? Soll mensch sich darüber freuen, dass es auch erlaubnisfreie Bewegungsradien gibt? Als sei Freiheit etwas, das mensch sich erst verdienen muss. Der Preis, den Menschen zahlen, die in Deutschland Asyl beantragen oder die sich erfolgreicherweise schon zum Duldungsstatus hochgehangelt haben, ist ihre Bewegungsfreiheit. Es scheint als ist physische Un-Freiheit in demokratischen Systemen so sicher wie das Amen in der Kirche.
1 Response to “Residenzpflicht in Sachsen abgeschafft. Ein Grund zu feiern?”